Medizinische Behandlungspflege


Die Behandlungspflege umfasst pflegerische Aufgaben, die ärztlich verordnet werden. Da die Krankenkassen für die Behandlungspflege aufkommen, benötigt man keine Pflegestufe, kann die Leistung aber auch nicht selbst beantragen.

Wenn ein pflegebedürftiger Mensch akut oder chronisch erkrankt, muss dies nicht zwangsläufig einen Krankenhaus- oder Pflegeheimaufenthalt bedeuten. Sieht der behandelnde Arzt die Möglichkeit, den Patienten durch examinierte Pflegekräfte auch zu Hause zur Heilung zu bringen, wird er die Behandlungspflege verordnen. Auch um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder nach einer Operation zu verkürzen, wird die medizinische Behandlungspflege eingesetzt.

Nach der Verordnung durch den Arzt beantragen wir als Pflegedienst bei der Krankenkasse die Behandlungspflege und rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.

Besonders geschult ist unser Team in der modernen Wundversorgung. Außerdem unterstützen wir Pflegebedürftige und Angehörige gerne bei der Beschaffung von notwendigen Hilfsmitteln, Rezepten und Verordnungen.

Behandlungspflegeleistungen unter Berücksichtigung der hygienischen Vorschriften und in Zusammenarbeit mit dem Arzt

  • Blutzucker messen
  • Insulin spritzen
  • Medikamentengabe in allen Formen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Wechseln und Versorgen von Dauerkathetern
  • Versorgung aller Wunden unter Berücksichtigung modernster Standards, z.B. chronische Wunden oder Operationswunden

Sie benötigen weitere Informationen über unsere Behandlungspflege?

Rufen Sie uns gerne an!