Aktivierende Grundpflege


Die Grundpflege umfasst regelmäßige Pflegeleistungen, die pflegebedürftigen Menschen helfen, ihren Alltag zu bewältigen. Pflegebedürftige können die Grundpflege in Anspruch nehmen, wenn sie Hilfe bei der Ernährung, Körperhygiene und Mobilität benötigen.

Ob durch einen Unfall oder das Alter – wenn man nicht mehr fähig ist, sich selbst zu waschen, zur Toilette zu gehen oder sich selbst zu ernähren, wird der Alltag zur großen Herausforderung. Nicht nur das, auch das Wohlbefinden geht dabei oftmals verloren. 

Mit den Grundpflegeleistungen von Medicus Pulheim unterstützen wir Pflegebedürftige beim Bewältigen dieser Aufgaben tatkräftigt. Dabei werden die noch vorhandenen Fähigkeiten jedoch nie aus den Augen verloren, sondern miteinbezogen. So möchten wir die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen soweit es geht erhalten und verhindern, dass noch vorhandene Fähigkeiten abgebaut werden. 

Je nach Grad der Hilfebedürftigkeit erreichen wir den Pflegebedarf durch Beaufsichtigung, Unterstützung, Anleitung sowie teilweiser oder vollständiger Übernahme der Verrichtungen. Ein vertrauensvoller und individueller Umgang mit dem Pflegebedürftigen ist für uns dabei selbstverständlich. Mit der Grundpflege möchten wir Wohlbefinden wiederherstellen. 

Nachweise über Beratungseinsätze

Wir stellen auch Nachweise über Beratungseinsätze für pflegende Angehörige nach §37,3 aus.
Bei Pflegestufe I und II halbjährlich und bei Pflegestufe III alle 3 Monate.

Grundpflegeleistungen unter Berücksichtigung der Fähigkeiten

  • Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Lagern und Betten von Schwerstpflegebedürftigen

Bitte geben Sie hier Ihren Text ein!

  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Versorgung und Überwachung von enteraler sowie parenteraler Ernährung (PEG / Sondenkost, Port)

Sie möchten mehr über unsere Grundpflegeleistungen erfahren?

Kontaktieren Sie uns einfach!